Arbeitnehmersparzulage beantragen

Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt gezahlt. Sie müssen daher einen Beleg über Ihre erbrachten vermögenswirksamen Leistungen ihrer Steuererklärung beifügen und diese in der Anlage N angeben. Die erforderlichen Bescheinigungen erhalten Sie von ihrer Bausparkasse nach Vollendung des Sparjahres. 

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie immer für das abgelaufene Sparjahr, sozusagen nachträglich. Daher haben Sie in der Regel zwei Jahre dafür Zeit.

Grundlage für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von nicht mehr als 17.900 Euro für Alleinstehende (doppelter Betrag für zusammenveranlagte Ehepartner). Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich aller Aufwendungen die steuerlich geltend gemacht werden können. Hierzu zählt der Sonderausgabenabzug für die private Altersvorsorge, Fahrtkosten, Anschaffungskosten für Bürobedarf und viele weitere Kostenfaktoren. Es gilt der Betrag, den das Finanzamt in Ihrem Lohnsteuerbescheid als zu versteuerndes Einkommen festsetzt.