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Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für das VL Sparen. Es gelten Einkommensgrenzen, diese liegen bei maximal:
Die Arbeitnehmersparzulage muss über die Einkommenssteuererklärung beantragt werden und wird vom Finanzamt ausbezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 18 Prozent wird auf Beiträge die in einen VL Fondsparplan fließen gewährt. (maximal aber auf 400 Euro Sparleistung pro Kalenderjahr) Die Arbeitnehmersparzulage wird in Höhe von 9 Prozent auf Banksparpläne und Bausparverträge gewährt. (maximal aber auf 470 Euro Sparleistung pro Kalenderjahr) Beide Förderungen können parallel zueinander in Anspruch genommen werden.
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