Betriebliche Altersvorsorge mit VL

Eine weitere interessante Verwendungsmöglichkeit für vermögenswirksame Leistungen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Fast jeder Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis hat das Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen. Werden die Einkommensgrenzen nicht überschritten, gewährt der Staat die Arbeitnehmersparzulage.

Besteht allerdings kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, kann die betriebliche Altersvorsorge mit VL eine interessante Alternative darstellen.

Der Vorteil einer betrieblichen Altersvorsorge liegt darin, dass die vermögenswirksamen Leistungen nicht zum versteuernden Einkommen dazu gerechnet werden. Sowohl die eigenen Beiträge als auch die Zuschüsse vom Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge bleiben somit steuerfrei. Besonders Alleinstehende ohne Kinder können über vermögenswirksame Leistungen attraktive Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aufbringen. Die Rechnung könnte in diesem Falle wie folgt aussehen:

alle Angaben in Euro
VL Sparen
betriebliche Altersvorsorge
Bruttolohn
 2.500 2.500
Auszahlung VL
+40+40
steuerfreier Gehaltsanteil bAV
 -90
Lohnsteuer
-477-446
Sozialabgaben
-546
-527
Bruttolohn gesamt
 2.540 2.540
Nettolohn
1.477
1.477
Sparsumme 40 90

Weiterführende Artikel zur betrieblichen Altersvorsorge

Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

 

 

 

 

Interessante Verweise:

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