Betriebliche Altersvorsorge mit VL |
|
Eine weitere interessante Verwendungsmöglichkeit für vermögenswirksame Leistungen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Fast jeder Arbeitnehmer in einem festen Anstellungsverhältnis hat das Anrecht auf vermögenswirksame Leistungen. Werden die Einkommensgrenzen nicht überschritten, gewährt der Staat die Arbeitnehmersparzulage. Besteht allerdings kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, kann die betriebliche Altersvorsorge mit VL eine interessante Alternative darstellen. Der Vorteil einer betrieblichen Altersvorsorge liegt darin, dass die vermögenswirksamen Leistungen nicht zum versteuernden Einkommen dazu gerechnet werden. Sowohl die eigenen Beiträge als auch die Zuschüsse vom Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge bleiben somit steuerfrei. Besonders Alleinstehende ohne Kinder können über vermögenswirksame Leistungen attraktive Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge aufbringen. Die Rechnung könnte in diesem Falle wie folgt aussehen:
Weiterführende Artikel zur betrieblichen AltersvorsorgeDie Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Interessante Verweise: Informationen zu Korea finden sie hier.
|
|||||||||||||||||||||||||||||