Tipps zur betrieblichen Altersvorsorge

Steuervorteile nutzen

Wenn Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben, ist die Verwendung von vermögenswirksamen Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge interessant. Der große Vorteil dieser Verwendungsmöglichkeit: Sowohl die eigenen Beiträgen als auch die des Arbeitgebers sind hier steuerfrei. Bis zum Jahr 2008 müssen auch keine Sozialabgaben für diese Beträge entrichtet werden.

Betriebliche Altersvorsorge schränkt ein

Auf die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge fallen im Alter sowohl Steuern als auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Die eingezahlten Beiträge stehen erst im Ruhestand zur Verfügung, VL Fondssparen oder auch Bausparverträge haben lediglich eine 7jährige Laufzeit.

Höchstgrenzen für die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge

Maximal 2.520 Euro pro Jahr sein dürfen für die betriebliche Altersvorsorge geltend gemacht werden, wenn Steuern und Sozialausgaben gespart werden sollen. Wenn Sie allerdings nicht über eine vor 2005 abgeschlossene Direktversicherung verfügen, können sie weitere 1.800 sparen. Weitere 1.800 Euro können Arbeitnehmer sparen, sofern sie keine Beiträge für eine vor 2005 begonnene Direktversicherung leisten.