Vermögenswirksame Leistungen |
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Insgesamt werden bis zu 870 Euro einbezahlte vermögenswirksame Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert, vorausgesetzt die Einkommensgrenzen für das VL Sparen werden nicht überschritten. Für Alleinstehende liegt diese bei 17.900 Euro zu versteuerndem Einkommen, für zusammenveranlagte Ehepartner bei 35.800 Euro. Allgemein muss ein VL Sparplan über sechs Jahre bespart und ein siebentes Jahr still liegen. Während dieser Wartefrist kann aber bereits ein weiterer VL Sparvertrag förderungsberechtigt bespart werden. Die rechtlichen Grundlagen für die Förderung von vermögenswirksame Leistungen werden für das VL Fondssparen im dritten, für das VL Bausparen im fünften Vermögensbildungsgesetzgelegt. Die folgenden Kapitel werden Ihnen eine Einführung in das VL Sparen geben: |
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