VL Bausparen |
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Die klassische Verwendungsmöglichkeit für vermögenswirksame Leistungen ist der Bausparvertrag. Der Staat fördert Sparleistungen unabhängig davon, ob das angesparte Kapital nach Ablauf der Sperrfrist wirklich in wohnwirtschaftliche Zwecke fließt.
VL Bausparen wird bis zu einem jährlichen Sparbeitrag von 470 Euro mit der Arbeitnehmersparzulage in Höhe von neun Prozent gefördert. Bei Abschluss eines Bausparvertrags, der ausschließlich mit vermögenswirksamen Leistungen bespart werden soll, ist vor allem auf eine geeignete Bausparsumme zu achten. Bausparverträge gibt es in vielen unterschiedlichen Varianten. Entweder wird eine geringe Verzinsung für ein potentielles Darlehen festgeschrieben oder eine höhere Verzinsung für die eingezahlten Beiträge. Soll das VL Bausparen also nicht zum Erwerb von Wohneigentum dienen, empfiehlt sich die letztere Variante. Bausparverträge werden nur dann staatlich gefördert, wenn sie bespart werden, bis sie zuteilungsreif sind. Ein Bausparvertrag muss wenigstens sieben Jahre unangetastet bleiben, wird der Vertrag vorher aufgelöst, erlöschen die Zulagenansprüche. Wichtige Informationen zum VL Bausparen
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