Wie funktioniert das mit den VL? |
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Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber bezahlt und von ihrem Gehalt abgezogen. Viele Arbeitgeber leisten einen Zuschuss auf ihre vermögenswirksamen Leistungen. Zunächst müssen sie einen VL Sparvertrag abschließen. Dieser kann ein Banksparplan, Fondssparplan oder auch ein Bausparvertrag sein. Sie erhalten in Folge von ihrem Kreditinstitut, ihrer Fondsgesellschaft oder ihrer Bausparkasse eine Bescheinigung. Diese Mitteilung müssen sie dann nur noch an ihren Arbeitgeber weiterreichen. Sie erhalten nach Ablauf eines jeden Sparjahres eine Aufstellung der von ihnen einbezahlten vermögenswirksamen Leistungen sowie den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage. Letzterer wird in der Regel in drei Ausfertigungen verschickt. Wenn sie Anspruch auf die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage haben, müssen sie eine der Bestätigungen ihrer Lohnsteuererklärung beifügen und in der Anlage N erklären. Das Institut, welches ihren Sparvertrag führt, benötigt ebenfalls einen Antrag. Die dritte und letzte Bescheinigung ist für ihre Unterlagen. Vorausgesetzt sie erfüllen die Einkommensgrenzen, zahlt das Finanzamt automatisch die Arbeitnehmersparzulage auf ihren VL Sparvertrag ein. Die Zahlung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren. Lösen sie Ihren Vertrag früher auf, verfällt auch Ihr Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. |
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